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Stadtverwaltung
 

Fachbereich III - Bau und Stadtentwicklung

Fachbereichsleiterin: Frau Dr.Richter
Telefon: 034205 61-290

stellvertetender Fachbereichsleiter: Herr Vitz
Telefon: 034205 61-103

Der Fachbereich III Bau und Stadtentwicklung ist zuständig für alle Angelegenheiten im Bereich der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), Grünflächen und Winterdienst, Hoch- und Tiefbau, Hausnummernvergabe, Straßenverkehrsrecht und Liegenschaftsverwaltung.

Den jeweiligen Ansprechpartner in diesem Fachbereich finden Sie im Organigramm/Aufbau der Stadtverwaltung.

Öffnungszeiten

Dienstag 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr
Freitag 08.30 bis 11.30 Uhr

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Stadtplanung und Bauleitplanung

04420 Markranstädt, Markt 11, 2.Etage

Herr Kauschke

Telefon: 034205 61-232
Telefax: 034205 61-234

Der Bereich Stadtplanung und Bauleitplanung ist zuständig für die Erstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Markranstädt, für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen, Stadtsanierung sowie Prüfung und Stellungnahme von Bauanträgen.

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Hoch- und Tiefbau

04420 Markranstädt, Markt 11, 2.Etage

Herr Greiner, Herr Steuck, Frau Mack

Telefon: 034205 61-241; -230; -237
Telefax: 034205 61-234

Der Bereich Hoch- und Tiefbau ist für alle Angelegenheiten städtischer Hochbauprojekte und für den Bereich Straßen-, Wege- und Wasserbau zuständig.

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Allgemeine Bauverwaltung

04420 Markranstädt, Markt 11, 2.Etage

Frau Rocha

Telefon: 034205 61-242
Telefax: 034205 61234

Im Bereich allgemeine Bauverwaltung sind u.a. die Vergabe von Hausnummern, Schachtgenehmigungen sowie Angelegenheiten der Straßenbezeichnungen angesiedelt.

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Grünflächen

04420 Markranstädt, Markt 11, 2.Etage

Frau Sitte / Herr Klesse

Telefon: 034205 61-231 oder 034205 427615
Telefax: 034205 61-234

Die Abteilung Grünflächen ist zuständig für folgende Anliegen:

  • Baumfällgenehmigungen*
  • Grünflächen- und Baumpflege
  • Winterdienst

*Hinweis zu Baumfällungen:
genehmigungsfrei ist:
- das Fällen von Bäumen und Entfernen von Hecken in Kleingärten nach dem Kleingartengesetz
- das Fällen von Bäumen auf privaten oder gewerblichen mit Gebäuden bebauten Grundstücken bis zu einem Stammumfang von 1 Meter (gemessen in 1 Meter Höhe) bzw. unabhängig von der Größe bei folgenden Baumarten: Obstbäumen, Nadelbäume, Pappeln, Birken und Baumweiden sowie abgestorbenen Bäumen
- Achtung: generelles Fällverbot zwischen 01. März und 30. September

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Straßenverkehrsrecht

04420 Markranstädt, Markt 11, 2.Etage

Frau Hertzsch

Telefon: 034205 61-236
Telefax: 034205 61-234

Die Abteilung Straßenverkehrsrecht ist zuständig für:

  • verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO
  • Beschilderungen der Ortsstraßen
  • Erteilung der Sondernutzung im öffentlichen Bereich (z.B. Gerüste, Container, Baumaterial)
 
 
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Liegenschaften

04420 Markranstädt, Markt 11, Erdgeschoss
Herr Schneider, Frau Pasch

Telefon: 034205 61-238;-144
Telefax: 034205 61-234

Der Bereich Liegenschaften ist zuständig für folgende Anliegen:

  • Verwaltung, Kauf- und Verkauf städtischer Grundstücke
  • Pacht- und Mietangelegenheiten städtischer Liegenschaften und Gebäude
  • Friedhofsverwaltung Friedhof im Ortsteil Schkeitbar
  • Spielplätze
 
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