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Liebe Markranstädterinnen und Markranstädter,

am 30.09.2012 fand die Neuwahl zum Bürgermeister in Markranstädt statt. Aufgrund des Wahlergebnisses kommt es zum Wechsel des Bürgermeisters. Der neue Bürgermeister hätte sein Amt zum 1. November 2012 aufnehmen sollen, da die Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin am 31.10.2012 endete. Die Bürgermeisterwahl wurde angefochten.

Das Landratsamt Landkreis Leipzig als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat am 26.11.2012 einen Bescheid an die Wahlanfechter der Bürgermeisterwahl erlassen. Der Einspruch wurde zurückgewiesen, die vorgetragenen Gründe seien nicht geeignet, die Wahl für ungültig zu erklären.

Unter dem Datum 28.11.2012 erließ das Landratsamt an die Stadt Markranstädt den Bescheid über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl. Beide Bescheide sind mit einer Rechtsbehelfsbelehrung von einem Monat versehen.

Das Landratsamt Landkreis Leipzig teilte am 28.12.2012 mit, dass gegen den Bescheid des Landratsamtes am 26.11.2012 zum Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl in Markranstädt beim Verwaltungsgericht Klage erhoben wurde.

Demzufolge konnte das Wahlanfechtungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden. Der neu gewählte Bürgermeister kann sein Amt solange nicht antreten bis das Gericht über die Wahlanfechtung in letzter Instanz entschieden hat.

Die Vertretung der Verwaltung übernimmt zwischenzeitlich die 1. Beigeordnete Frau Lehmann. Weiterhin können Sie sich ebenfalls an den stellvertretenden ehrenamtliche Bürgermeister Herrn Dr. Kirschner wenden.

Ab März 2013 steht Herr Dr. Kirschner jeden Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr für Bürgeranfragen bzw. –hinweise im Bürgerrathaus, Markt 1 gern zur Verfügung. Um vorherige Terminabstimmung unter 034205/61221 wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Markranstädt

 
 
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