Markranstädt
Mit Energie in die Zukunft.
18.03.2024
Die neue Ausgabe des Stadtjournals "Markranstädt informativ" können Sie nun hier online lesen. 
15.03.2024
Zu den Themen Telefonbetrug, falsche Polizeibeamte sowie Gefahren an der Haustür und auf der Straße
Seit Jahren spielen ältere Menschen zunehmend als potentielle und tatsächliche ...
07.03.2024
Mitteilung von envia TEL GmbH
Sie fragen sich sicher, wie es um den Glasfaserausbau in Markranstädt steht. Wohlwissend, dass ...
06.03.2024
Die Bekanntmachung mit Tagesordnung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates ...

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Markranstädt sucht im Superwahljahr 2024 wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die bei den anstehenden Wahlen unterstützen. Am 9. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen und am 1. September 2024 die Landtagswahl statt.

Gesucht werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer zur Bildung der Wahlvorstände in den 13 allgemeinen Wahlbezirken und dem Briefwahlbezirk. Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse notwendig. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, Ihren Hauptwohnsitz in Markranstädt haben und nicht selbst Bewerber/in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sind.

Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung der Wahlberechtigten, die Stimmzettelausgabe und die Auszählung der Stimmen nach Schließung der Wahllokale. Für den Wahleinsatz erhalten Helferinnen und Helfer – je nach der Funktion, die sie übernehmen – eine Entschädigung.
 
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann erhalten Sie hier nähere Informationen: https://markranstaedt.de/de/wahlen-2024.html
Mängelmelder der Stadt Markranstädt ist jetzt verfügbar
Wie oft ärgert man sich über illegal entsorgte Abfälle, übervolle Mülleimer, defekte Straßenbeleuchtung, verschmutzte oder beschädigte Spielgeräte oder Bänke?
Und wie oft stellt man derlei Mängel an Orten fest, die sich weit entfernt vom Rathaus befinden oder für die man keinen passenden Ansprechpartner kennt oder erreicht?
 
Nach einer internen Vorbereitungs- und Testphase ist der Mängelmelder der Stadt Markranstädt nun verfügbar. Er stellt neben der klassischen Meldung per Telefon oder der E-Mail einen weiteren digitalen Baustein unserer modernen Verwaltung dar und hilft Ihnen dabei, festgestellte Mängel ohne Wartezeiten schnell an die richtigen Ansprechpartner zu übermitteln.
 
Mit nur wenigen Klicks können Sie ab jetzt dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber und lebenswert bleibt. Wir freuen uns auf Ihre rege Beteiligung!
 
Über diesen Link haben Sie sofort Zugriff:
Online-Termin-Buchung im Bürgerservice ab sofort möglich
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Markranstädt Termine im Bürgerservice für Einwohnermelde- und Gewerbeangelegenheiten sowie das Standesamt online über den Internetauftritt der Stadt Markranstädt buchen.
 
„Im ersten Schritt können für 29 Leistungen Termine gebucht werden.“, erklärt Bürgermeisterin Nadine Stitterich, „Damit wollen wir die Digitalisierung unserer Verwaltung weiter voranbringen und den Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ausbauen.“ Nach einer Testphase ist eine Erweiterung auf andere Bereiche geplant. „Durch das Angebot werden Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlastet und Wartezeiten verkürzt.“, ist sich die Bürgermeisterin sicher, „Ich freue mich über den neuen digitalen Service unserer Verwaltung.“
 
Selbstverständlich können Anliegen im Bürgerservice auch weiterhin ohne Termin vorgebracht werden. Bei Terminbuchung werden den Bürgerinnen und Bürgern bereits angezeigt, welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden. Darüber hinaus werden Leistungsinformationen von Beschreibung über Rechtsgrundlage bis zu den Kosten und den Bearbeitungszeiten bei der Buchung ebenfalls angezeigt.
 
Hier gelangen Sie direkt zur Online-Termin-Buchung: https://markranstaedt.communicetime.de/terminbuchung/
Informationen zur Grundsteuerreform

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Januar 2023 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig.

Informationsschreiben im II. Quartal 2022

der sächsischen Finanzämter an die Eigentümer von Grundstücken in Sachsen

Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 (vorauss. Ende April bis Anfang Juni 2022) Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet.

Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.

Abgabe der Erklärung ab 1. Juli 2022

Die Erklärung können Sie über ELSTER ab dem 1. Juli 2022 kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein solches Konto besitzen, können Sie es bereits jetzt beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, das Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie es auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über ELSTER Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.

Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter: www.elster.de

Das Finanzamt setzt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag fest. Nach Vorliegen der neuen Grundsteuermessbeträge (voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024) können sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Sie werden prüfen, ob sie ihre Hebesätze anpassen müssen. Anschließend werden sie die neuen Grundsteuerbescheide versenden. Die neu berechnete Grundsteuer ist dann ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen.

Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann ihre Stadt oder Gemeinde derzeit nicht beantworten. Die Städte und Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden.

Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter: www.grundsteuer.sachsen.de