Aufruf Wahlhelfer

Wahl des Europäischen Parlaments, des Kreistages, des Stadtrates der Stadt Markranstädt und der Ortschaftsräte der Ortschaften der Stadt Markranstädt am 09. Juni 2024 sowie

der Wahl zum Achten Sächsischen Landtag am 01. September 2024

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie auch in diesem Jahr bitten uns bei der Durchführung der verbundenen Wahlen am 09.06.2024 bzw. der Wahl am 01.09.2024 zu unterstützen, indem Sie als Wahlhelfer mitwirken.

Gesucht werden zahlreiche ehrenamtliche Helfer zur Bildung der Wahlvorstände in den 13 allgemeinen Wahlbezirken und dem Briefwahlbezirk.

Für diese interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, Ihren Hauptwohnsitz in Markranstädt haben und nicht selbst Bewerber/in, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sind.

Zu Ihren Aufgaben gehören u.a. die Prüfung der Wahlberechtigten, die Stimmzettelausgabe und die Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr.

Ihr Einsatz erfolgt in einem „Schichtsystem“, so dass Sie nicht den kompletten Sonntag im Wahlbüro verbringen (erste Schicht 07:30 – 13:00 Uhr, zweite Schicht 13:00 – 18:00 Uhr, ab 18:00 Uhr Anwesenheit aller Wahlhelfer).

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld entsprechend der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Markranstädt (Entschädigungssatzung).

Ihre Interessensbekundung senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Markranstädt, Hauptamt, Markt 1 in 04420 Markranstädt. Das Formular für die Bereitschaftserklärung finden Sie auf unserer Homepage bei Wahlen 2024 unter dem Reiter "Öffentliche Bekanntmachungen und Formulare".

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinden aufgrund Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e (Datenschutzgrundverordnung) DSGVO in Verbindung mit § 10 Abs. 6 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) befugt sind, personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung als Mitglied eines Wahlvorstandes zu erheben und zu verarbeiten. Personenbezogene Daten von Wahlberechtigten, die zur Tätigkeit im Wahlvorstand geeignet sind, dürfen zu diesem Zweck auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene nicht widersprochen hat. Folgende Daten dürfen erhoben und verarbeitet werden: Name, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zahl der Berufungen als Mitglied eines Wahlvorstandes und die dabei ausgeübte Funktion.

 

Nadine Stitterich

Bürgermeisterin