Einzelhandelskonzept der Stadt Markranstädt

Zur Sitzung des Stadtrates am 02. Februar 2017 wurde das Einzelhandelskonzept der Stadt Markranstädt einstimmig verabschiedet. Das Markranstädter Zentrum nimmt als Schlüsselmaßnahme 1 im integrierten Stadtentwicklungskonzept unserer Stadt einen hohen Stellenwert ein. 

Mit dem Umbau der Leipziger Straße zu einem langen Markt wurden die baulichen Voraussetzungen zur Stärkung unseres Einzelhandels im Zentrum geschafften. Mit dem Konzept wird eine Grundlage für die künftige Entwicklung des Einzelhandels in Markranstädt hergestellt. Es dient als Entscheidungshilfe. Bei Bebauungsplänen wird es in der Abwägung hinzugezogen. Ziel ist es, neben der Stärkung der Innenstadt auch die Nahversorgung in den Ortschaften zu sichern. In der Innenstadt und im Nahversorgungsbereich sind deshalb Entwicklung bestimmter Sortimente möglich, z. B. Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriebedarf, Schreibwaren und Textilien. Ebenfalls gibt es eine Sortimentsliste außerhalb der definierten Standortzentren. Das Neue Zentrum Markranstädt erstreckt sich vom Markt bis zum Sportcenter, hinzukommen noch Nahversorgungsstandorte und das Nahversorgungszentrum Großlehna. Wollen sich Einzelhändler außerhalb der definierten Standortzentren erweitern oder niederlassen, bedarf es einer Verträglichkeitsanalyse. Damit sollen Fehlentwicklungen verhindert werden.

In Markranstädt sind 77 Betriebe mit einer Verkaufsfläche von ca. 15.500 m2 des Ladeneinzelhandels und des Lebensmittelhandwerks angesiedelt und generieren einen Bruttoumsatz von rund 45,0 Mio. Euro. 28 Unternehmen und somit 47 Prozent der Verkaufsfläche und 67 Prozent des Umsatzes entfallen auf das Segment Nahrungs- und Genussmittel. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 5.267,00 Euro pro Jahr liegt Markranstädt auf 95,5 Prozent des Bundesdurchschnitts (der Kaufkraftindex in Sachsen beträgt 85,1). Nur 56 Prozent des Kaufkraftpotenzials wird in Markranstädt gebunden.

Einzelhandelskonzepte sind städtebauliche Entwicklungskonzepte. Sie spielen bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine wichtige Abwägungsgrundlage. Im Vorfeld der Planung von Einzelhandelsvorhaben bilden sie ebenfalls eine entscheidende Diskussions- und Entscheidungsgrundlage. Ein solches Konzept dient der Steuerung des Einzelhandels auf gesamtstädtischer Ebene. Einzelhandelsstrukturen können damit nach Entwicklungs- bzw. Zentrenbereichen gesichert und gestärkt werden.