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Hinweis zur Durchführung der Briefwahl zum 2. Wahlgang der Wahl des Bürgermeisters am 11.10.2020

Briefwahlunterlagen können nur schriftlich oder mündlich beantragt werden. Fernmündliche Anträge (telefonisch) sind unzulässig. Der Antrag zur Durchführung der Briefwahl (Wahlscheinantrag) ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Alle Wähler, besonders jene, die erkältungsspezifische Krankheitssymptome aufweisen, sind angehalten von ihrem Wahlrecht in Form der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Dazu füllen Sie lediglich den Wahlscheinantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn an die Stadt Markranstädt, Briefwahlbüro, Markt 1, 04420 Markranstädt zurück oder füllen das Formular auf der Homepage der Stadt Markranstädt (www.markranstaedt.de) unter "Briefwahl online" aus. Der Wahlscheinantrag kann im Ausnahmefall, wenn beispielsweise die rechtzeitige postalische Zustellung nicht sicher scheint, auch mündlich (im Briefwahlbüro) oder formlos an o.g. Adresse gestellt werden. Ein formloser Antrag muss folgende Angaben enthalten:

·         Name, Vorname,

·         Wohnanschrift,

·         ggf. Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesandt werden sollen (wenn Wohnanschrift abweicht) und

·         eigenhändige Unterschrift.

In diesen Ausnahmefällen können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen und gleich vor Ort Briefwahl durchführen. Dazu bringen Sie bitte unbedingt ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie einen eigenen Kugelschreiber mit. Alternativ legen Sie den Wahlscheinantrag oder den formlosen Antrag in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument vor.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerrathaus der Stadt Markranstädt, Markt 1 und hat ab dem 01.10.2020, 13.30 Uhr bis zum 09.10.2020 zu folgenden Öffnungszeiten geöffnet:

 

Montag:           08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr

Dienstag:         08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag      08.00 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag             08.00 bis 12.00 Uhr

 

!!! Aufgrund der Coronapandemie kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten des Bürgerbüros kommen. Bitte informieren Sie sich entsprechend über die aktuellen Zeiten !!!

 

Am Freitag, dem 09.10.2020, ist die Briefwahl bis 16.00 Uhr möglich.

 

Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn derjenige hierzu schriftlich bevollmächtigt ist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte insgesamt vertreten. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich für die Antragstellung einer anderen Person bedienen.

 

Wahlberechtigte die bereits zum 1. Wahlgang, am 20.09.2020, Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen für den 2. Wahlgang automatisch zugesandt!