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Informationen aus dem Stadtrat

Kurz, prägnant und verständlich

Die 29. Sitzung des Markranstädter Stadtrates in der laufenden Legislatur fand am 8. September im KuK statt. Nachdem vier Beschlussvorlagen zum Bebauungsplan „Zum Quesitzer Herrenweg“ kurzfristig zurückgestellt werden mussten, blieben immerhin noch insgesamt 18 Beschlussvorlagen sowie ein Antrag und eine Informationsvorlage auf der Tagesordnung. Folgende Beschlüsse wurden behandelt:
 
Beschlussvorlage 2022/BV/468/1
Vergabe der Trägerschaft der Kita „Am See“
Um den künftigen Träger der geplanten Kita am See frühzeitig in die Planung und Entwicklung einbinden zu können, hat die Stadt einen formlosen Teilnehmerwettbewerb zur Vergabe der Trägerschaft eingeleitet. Insgesamt sind dabei vier Bewerbungen eingegangen. Im Rahmen der Entscheidungsfindung standen letztendlich zwei Bewerber in der finalen Auswahl. Die Stadträte votierten  einstimmig für die Vergabe der Trägerschaft an den Verein „Frühe Hilfe Leipzig e.V.“
 
Antrag der Fraktion SPD/B90-Die Grünen
Beitritt der Stadt Markranstädt zur Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
Mit einer Mitgliedschaft in dieser AG sieht der Antragsteller unter anderem bessere Möglichkeiten einer Vernetzung und Unterstützung bei der Realisierung von Projekten. Vor dem Hintergrund einer Mitgliedsgebühr von 1.000 Euro pro Jahr wurde der Antrag dahingehend ergänzt, dass Markranstädt der AG beitritt, nach Ablauf von zwei Jahren allerdings den Nutzen prüft und dann über ein Weiterbestehen der Mitgliedschaft befindet. Der Antrag wurde mit dieser Ergänzung mehrheitlich angenommen.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/464/1
Bewerbung um das Europäische Kulturerbe-Siegel für das Schloss Altranstädt
Zu diesem Punkt gab es eine umfangreiche Diskussion, in deren Rahmen unter anderem Argumente wie mögliche Folgekosten oder Aufwand und Nutzen zur Sprache kamen. Da eine ganze Reihe unabsehbarer Folgen einer solchen Entscheidung bestanden, konnte sich der Stadtrat nicht zu einem Votum entschließen und setzte den Punkt einstimmig ab. Wenn weitere Informationen vorliegen, soll er zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert werden.  
 
Beschlussvorlage 2022/BV/458
Finanzierung zusätzlicher Sanierungsmaßnahmen am Objekt "Altes Ratsgut"
Im Zuge der Sanierung des Alten Ratsguts sind weitere bauliche Schäden offenkundig geworden. Insbesondere handelt es sich um Mängel an der Fassade sowie Nässe-Schäden im Kellerbereich. Die Berechnung der Schadensbehebung ergab einen zusätzlichen Kostenumfang in Höhe von 310.000 Euro. Nach intensiver Diskussion votierten die Stadträte einstimmig für die Freigabe der Mittel.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/446
Erwerb einer Finanzanlage
Nach Ablauf einer langfristigen Termingeld-Anlage musste die Stadtverwaltung kurzfristig eine neue Anlage für den Betrag von 1,5 Millionen Euro abschließen. Da aufgrund der Sommerpause eine Zustimmung des Stadtrates nicht einholbar war, bat die Verwaltung nunmehr, den Vorgang nachträglich zu legitimieren. Dies erfolgte mit 13 Ja- und zwei Gegenstimmen bei einer Enthaltung.  
 
Beschlussvorlage 2022/BV/453
Übertragung finanzieller Mittel für die Oberschule Markranstädt
Die Zuweisungen für Investitionen zur Gewährleistung der Ganztagsangebote werden zunächst im Ergebnishaushalt verbucht und müssen vor ihrer Ausgabe in den Finanzhalshalt übertragen werden. Dieser formelle Vorgang wurde durch die Stadträte einstimmig legitimiert.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/454
Übertragung finanzieller Mittel für die Grundschule Markranstädt
Buchhalterisch ist dieser Vorgang mit dem vorangegangenen Beschluss zum Ganztagsangebot in der Oberschule identisch. Auch hier stimmte der Stadtrat der Mittelübertragung vom Ergebnis- in den Finanzhaushalt einstimmig zu.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/467
Übertragung finanzieller Mittel für die Straßenbeleuchtung der Schkeitbarer Allee
Die Schlussrechnung für die Herstellung der Straßenbeleuchtung der Schkeitbarer Allee in Seebenisch ergab, dass aufgrund höherer Materialaufwendungen noch finanzielle Mittel benötigt werden. Da im Haushaltsjahr 2021 noch Mittel in Höhe von 4.645,18 Euro übrig waren, mussten diese nun in den laufenden Haushalt übertragen werden. Der dazu erforderliche Beschluss wurde einstimmig gefasst.
 
 
Beschlussvorlage 2022/BV/450
Bereitstellung finanzieller Mittel für die Interimslösung der Kita „Am Bad“
Bereits im Jahr 2020 beschloss der Stadtrat, im Rahmen einer Interimslösung in der Kita Am Bad die Voraussetzungen für zusätzliche Krippenplätze zu schaffen. Zwischenzeitlich hatten die Kostenentwicklung sowie rechtliche Rahmenbedingungen dafür gesorgt, dass die Situation neu bewertet werden musste und in dessen Folge von dem Vorhaben Abstand genommen wurde. Für die inzwischen entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 84.236,91 Euro hatte die Stadtverwaltung einen Deckungsvorschlag erarbeitet, den der Stadtrat nun einstimmig verabschiedete.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/462
Finanzielle Mittel für die Erweiterung des Speiseraums in der Grundschule Markranstädt
Zur Vergabe der letzten planmäßig auszuführenden Bauleistungen bei der Erweiterung der Grundschule, werden zur Wiederherstellung und Gestaltung der Außenanlagen noch Mittel in Höhe von 20.000 Euro benötigt. Der Stadtrat votierte einstimmig für die Bereitstellung dieses Betrages. 
 
Beschlussvorlage 2022/BV/463
Finanzierung zusätzlicher Klassenzimmer in der Grundschule Markranstädt
Zur Begleichung der Schlussrechnung für die Dachabdichtungsarbeiten und letzte planmäßige Leistungen für die Außenanlagen muss noch ein Betrag in Höhe von 22.500 Euro bereitgestellt werden. Auch hier erteilte der Stadtrat seine Zustimmung einstimmig.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/432
Aufhebungsverfahren „Protonentherapiezentrum“
Ebenfalls ohne Gegenstimme wurde der Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Forschungs- und Konsultationszentrum für Protonentherapie“ aufzuheben. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/433
Rückabwicklung des Verkaufs von Grundstücken im Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“
Kontrovers war das Abstimmungsverhalten bei diesem Punkt. Weil der Käufer die bei Vertragsabschluss eingegangene Bauverpflichtung nicht erfüllte, hat die Stadt ihr Wiederkaufsrecht in Anspruch genommen. Für Irritationen sorgte die Information des Käufers, dass dieser eine Fristverlängerung erbeten, allerdings keine Reaktion auf dieses Ersuchen erhalten habe. Andererseits liegt dessen Zustimmung zur Rückabwicklung vor. Dieser Umstand führte letztendlich dazu, dass sich elf Stadträte ihrer Stimme enthielten und für die Beschlussfassung lediglich 5 Ja-Stimmen genügten.
 
Beschlussvorlagen 2022/BV/434 sowie 2022/BV/435, 2022/BV/436 und 2022/BV/437
Abwägungsbeschluss, Erschließungsvertrag, Folgekostenvertrag und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohngebiet Glausauer Weg“ in Großlehna
Wie aus dem Betreff hervorgeht, handelt es sich um vier Beschlüsse zu einem Thema. Der Bebauungsplan für das „Wohngebiet Glausauer Weg“ beinhaltet einige Besonderheiten. So wurde auf Veranlassung des Ortschaftsrates Großlehna eine Mindestfläche von 600 qm pro Baugrundstück festgelegt und es soll beim Erwerb Preisnachlässe für ortsansässige Bauherren geben. Der Abwägungsbeschluss sowie der Satzungsbeschluss wurden mit einer Gegenstimme, der Erschließungs- und der Folgekostenvertrag jeweils einstimmig angenommen.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/442
Bestätigung des Kaufpreises für einen Grundstücksverkauf in Albersdorf
Für den Verkauf des Grundstücks Seebenischer Straße 2 in Albersdorf mit einer Größe von 687 Quadratmetern für 61.830 Euro zum Zwecke der Wohnbebauung machte der Stadtrat ebenfalls einstimmig den Weg frei.
 
Beschlussvorlage 2022/BV/459
Teilnahme am Projekt „Global nachhaltige Kommune“
Obwohl eine Teilnahme der Stadt Markranstädt an diesem Projekt kostenfrei ist, machten sich die Abgeordneten die Entscheidung auch hier nicht leicht. Insbesondere der Nutzen einer Beteiligung und die Möglichkeit eventuell doch entstehender Kosten wurden kontrovers diskutiert. Am Ende gab es zwei Gegenstimmen und vier Enthaltungen. Die Beschlussvorlage wurde mit neun Zustimmungen angenommen.