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Informationen aus dem Stadtrat vom 10. Juni 2021: Kurz, prägnant und verständlich

Die 17. Sitzung des Markranstädter Stadtrates in der laufenden Legislatur fand am Donnerstag, den 10. Juni, im Kommunikations- und Kreativzentrum in der Parkstraße 9 statt. Mit 25 Punkten im öffentlichen Teil war die Tagesordnung diesmal sehr umfangreich. Sie enthielt allein zwölf zur Beschlussfassung anstehende Vorlagen, über die ich Sie hiermit in Kenntnis setzen möchte. 

 

Beschlussvorlagen 2021/IV/024, 2021/BV/243 und 2021/IV/025

Nachrücken von Herrn Edgar Naujok für die AfD-Fraktion in den Stadtrat

In der Stadtratssitzung am 26. Mai 2021 haben die Abgeordneten Frau und Herr Juhnke aus wichtigem Grund ihr ehrenamtliches Mandat niedergelegt. Da die AFD nur noch über einen Nachrücker verfügt, wurde Herr Naujok als neues Mitglied der AFD-Fraktion verpflichtet. Der vierte Sitz der AfD-Fraktion bleibt mangels eines weiteren Nachrückers frei.

 

Beschlussvorlagen 2021/BV/235 und 2021/BV/237

Bebauungsplan „Wohnen an der Zwenkauer Straße“ 

Auf der Freifläche an der Ecke Zwenkauer / Lausner Straße plant die Markranstädter Bau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH (MBWV) eine Wohnbebauung für Mehrfamilienhäuser. Um dies realisieren zu können, wird ein Bebauungsplan (B-Plan) benötigt. In diesem Prozess werden neben Behörden auch Öffentlichkeit beteiligt. Diese können dabei ihre Hinweise und Anregungen einbringen. Im nächstens Schritt werden die einzelnen Hinweise bewertet und gegebenenfalls noch den B-Plan eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt dann über die sogenannte Abwägung und als nächstes über die eigentliche Satzung des B-Plans. Nach Veröffentlichung herrscht dann Baurecht an dieser Stelle. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung den Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die zugrunde liegende Begründung bei zwei Stimmenenthaltungen gebilligt.  

 

Beschlussvorlagen 2021/BV/236

Bebauungsplan „Wohngebiet Glasauer Weg“ Großlehna – Bestätigung des Vorentwurfs zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

In der Ortschaft Großlehna soll am Glasauer Weg unter der Regie der MBWV ein neues Wohngebiet mit mehreren Ein- und Mehrfamilienhäusern entstehen. Um auch hier Baurecht zu erlangen, bedarf es ebenfalls eines Bebauungsplans (B-Plan). Der Beschluss zu dessen Aufstellung ist bereits im Juli 2019 erfolgt. Mit jetzigen Beschluss soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestätigt werden. Der Stadtrat stimmte diesem bei zwei Enthaltungen mehrheitlich zu.

 

Beschlussvorlagen 2021/BV/231/1 und 2021/BV/239

Verordnung der Stadt Markranstädt über die Erhebung von Parkgebühren am Kulkwitzer See 

In diesen beiden Punkten ging es um das Parken am Kulkwitzer See. Zum einen mussten finanzielle Mittel für die Anschaffung von zwei Kassenautomaten inklusive Einhausung freigegeben werden, in der zweiten Vorlage ging es um die zur Erhebung von Parkgebühren erforderliche Verordnung.

Bereits seit einiger Zeit gibt es den Wunsch seitens des Stadtrates, wieder Gebühren auf den Parkplätzen am Kulkwitzer See zu erheben. Die vorliegende Verordnung schafft die Grundlage für die Erhebung der Gebühren. Bei deren Höhe orientiert man sich an Sätzen auf der Leipziger Seite des Sees. Von März bis Oktober sollen die Gebühren täglich von 7 bis 21 Uhr imit einer Höhe von einem Euro pro Stunde erhoben werden. Das Tagesticket kostet sechs Euro. Um die Parkgebühren erheben zu können, sollen auch zwei Parkscheinautomaten gekauft werden. Deren Anschaffung inklusive einer Einfassung mit Mauerwerk gegen Vandalismus kostet ca. 22.000 Euro.

Der Stadtrat stimmte den beiden Beschlussvorlagen mehrheitlich zu.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/232

Finanzielle Mittel für die Grün- und Landschaftspflege der Stadt Markranstädt

Die Stadt Markranstädt verfügt über einen Bestand von rund 13.000 Bäumen, für die eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Aufgrund der langanhaltenden Trockenperioden sind aktuell bei 4.426 Bäumen Pflege bzw. Fällmaßnahmen offen. Um die Mängel zeitnah abarbeiten zu können, sind Mehraufwendung notwendig, unter anderem für die Gefahrenbeseitigung durch den Technischen Service und durch Fremdfirmen sowie für die zusätzliche Bewässerung. Insgesamt betragen die Mehrkosten voraussichtlich 80.000 Euro. 

Der Stadtrat verabschiedete die Vorlage einstimmig.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/230

Finanzielle Mittel für die Begleichung des Straßenoberflächenwasserentgelts für das Jahr 2020

Für die Beseitigung des Oberflächenwassers auf Straßen, Wegen und Plätzen gibt es einen Vertrag zwischen den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (LWW) und dem Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZV WALL). Das Entgelt pro Jahr und Quadratmeter betrug bisher 0,77 Euro netto. Der ZV WALL legt dieses anteilig auf die Mitgliedskommunen um, so auch auf Markranstädt. Die LWW führte eine neue Preiskalkulation durch, auf deren Grundlage sich ein neuer Preis von 1,23 Euro brutto pro Quadratmeter ergibt. Dadurch reichen die ursprünglich für 2020 geplanten Ausgaben von 447.000 Euro nicht aus. Für die Mehrausgaben in Höhe von 126.325,62 Euro war nunmehr ein Stadtratsbeschluss notwendig. 

Der Stadtrat lehnte eine Zustimmung zu dieser Vorlage ab. Statt dessen wurde die Stadtverwaltung aufgefordert, zunächst den ursprünglich kalkulierten Betrag zu überweisen und die Vorsitzende des ZVWALL zur nächsten Sitzung einzuladen, um die Hintergründe und das Zustandekommen der Preissteigerung sowie die kurze und vor allem rückwirkende Fälligkeit zu erläutern. 

 

Beschlussvorlage 2021/BV/233

Finanzierung der Beschaffung von I-Pads für die Grundschule Kulkwitz

Für das Ganztagsangebot „Computer“ an der Grundschule Kulkwitz möchte die Schule acht I-Pads im Wert von rund 5.500 Euro anschaffen. Dazu müssen die Mittel aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt umgebucht werden. 

Der Stadtrat fasste diesen Beschluss einstimmig.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/234

Neumöblierung Fachkabinett Chemie der Oberschule Markranstädt

Im Chemiekabinett gab es aufgrund einer undichten Leitung einen Nässeschaden im Fußboden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden belaufen sich auf ca. 45.000 Euro, wovon 15.000 Euro aus dem vorhandenen Budget für die Oberschule aufgebracht werden. Die Differenz von 30.000 Euro muss aus Mitteln des Haushalts gedeckt werden. Der Schaden ist bei der Versicherung angezeigt und die Verwaltung hofft auf eine positive Bearbeitung. Nach Ausschreibung und Vergabe der Leistung wird von einer Lieferzeit von 20 Wochen ausgegangen.

Der Stadtrat stimmte der Vorlage einstimmig zu.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/245

Schulkomplex Mittelschule/Gymnasium – Vergabe Erneuerung passives Datennetz und Kabelverlegung für Hausalarm

Die Leistung wurde ursprünglich öffentlich ausgeschrieben. Da es zu keiner Abgabe eines Angebots kam, erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Allerdings reichte nur eine Firma ein Angebot ein. Dieses liegt mit 29,7 % über der Kostenberechnung. Die Hauptursache für den deutlichen Unterschied liegt in den Preisen für die Datenkabel, welches durchaus der aktuellen Marktsituation geschuldet sein kann. An diesem Beispiel zeigt sich ebenfalls, dass die Auftragslage für die Handwerksunternehmen gut ist und es sich mitunter schwierig gestaltet, Auftragnehmer zu finden.

Der Stadtrat stimmte der Vorlage bei einer Enthaltung zu.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/224

Auszahlung des einbehaltenen Erstattungsanspruchs an den Insolvenzverwalter der Gewerbepark Markranstädt GmbH

Die Gewerbepark Markranstädt GmbH Bauträgergesellschaft erschloss in den 1990er Jahren im Auftrag der Stadt Markranstädt das Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“. Bei einer Abrechnung im Jahr 1998 wurde festgestellt, dass die Stadt Markranstädt an die Gesellschaft einen Betrag von ca. 960.000 Euro zurückzuzahlen hat. Aus den Fördermittelbestimmungen ergab sich jedoch die Auflage, dass das Gewerbegebiet zu mindestens 51 % mit förderfähigen Unternehmen belegt sein muss, ansonsten drohte die Rückzahlung von Fördermitteln. Dieses Risiko sollte die Gewerbepark GmbH mit einer Bürgschaft absichern. Allerdings war die Gesellschaft dazu nicht bereit, weshalb die Stadt Markranstädt den Auszahlungsbetrag vorerst einbehielt. Nunmehr wurden die Festlegung für die Fördermittel erfüllt und damit ist die Stadt Markranstädt verpflichtet, den Betrag in Höhe von 1.099.903,40 Euro (Hauptforderung inklusive Zinsen) an den Insolvenzverwalter der Gewerbepark GmbH auszuzahlen.

Der Stadtrat stimmte der Vorlage bei einer Enthaltung zu.

 

Beschlussvorlage 2021/BV/246

Annahme einer Schenkung

Der Stadtrat stimmte der Schenkung von neun Laptops im Wert von ca. 5.400 Euro an das Gymnasium Markranstädt durch den Schulförderverein des Gymnasiums Markranstädt e. V. zu.

 

So viel zu den Beschlüssen, die in der 17. Sitzung des Stadtrates behandelt wurden. Daneben gab es noch einige Informationsvorlagen sowie die üblichen Mitteilungen aus den Fachbereichen zu laufenden Vorgängen im Rathaus. Über die wesentlichen Inhalte dieser Tagesordnungspunkte werde ich Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, demnächst im Amtsblatt, auf dem Internetportal sowie den anderen Informationskanälen der Stadt Markranstädt informieren. 

Ich wünsche Ihnen einen sonnigen, entspannten Juni und bleiben Sie vor allem gesund.

Ihre Nadine Stitterich