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Informationen aus der 27. Stadtratssitzung vom 9. Juni 2022: Kurz, prägnant und verständlich

Mit einer Variantenentscheidung zur Struktur des neuen Stadtbades stand eines der Schwerpunktthemen in der Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 9. Juni ganz oben. Mit 15, später dann 14 Abgeordneten, war die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben. Die Bürgermeisterin war krankheitsbedingt per Internet zugeschaltet und hatte deshalb in dieser Sitzung kein Stimmrecht. Folgende Beschlussvorlagen wurden behandelt:

 

Beschlussvorlage 2022/BV/415

Variantenentscheidung zur Badelandschaft des neuen Stadtbades

Für die Ausführung der nächsten Planungsetappen zum Bau eines neuen Stadtbades muss das beauftragte Planungsbüro wissen, mit welchen Merkmalen die neue Badelandschaft ausgestattet sein soll. Auf dieser Grundlage können dann die Entwürfe präzisiert und eine Entwurfsplanung mit erster Kostenkalkulation erstellt werden. In den vorbereitenden Gesprächen wurden dazu gemeinsam mit dem Markranstädter Bauamt fünf mögliche Varianten erarbeitet. Die von den Stadträten nach kurzer Erörterung durch das Planungsbüro bei vier Enthaltungen einstimmig favorisierte Variante beinhaltet eine Lösung mit je einem Schwimmer-, Nichtschwimmer- und Planschbecken sowie einem separaten Bereich mit Sprungturm. Diese Variante wurde auch von der Stadtverwaltung bevorzugt, da sie aufgrund der größeren Wasserfläche und des zusätzlichen Beckens zwar 120.000 Euro teurer ist als die Alternativen, dafür aber bei den Betriebskosten, der Absicherung des Badebetriebes und der Kapazität der Badegäste wesentliche Vorteile birgt.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/414

Erwerb eines Flurstücks in Großlehna

Der Stadt Markranstädt lag im Vorfeld des Beschlusses ein Verkaufsangebot der Eigentümer des 1430 Quadratmeter großen Grundstücks in der Nähe des Altranstädter Schlosses vor. Dieses Angebot stößt bei der Stadt vor allem deshalb auf Interesse, weil sich der Stadtrat in einer der vorausgegangenen Sitzungen bereits mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet beschäftigt hatte und das Eigentum an den dafür vorgesehenen Flächen die Entwicklung dieses Planes vereinfacht. Der Stadtrat stimmte einstimmig für den Kauf des Flurstücks zum Preis von 155.000 Euro zuzüglich der dabei entstehenden Nebenkosten.

 

Beschlussvorlage 220/BV/409

LEADER-Entwicklungsstrategie von 2023 bis 2027

Das LEADER-Programm ist in der Zwischenzeit sicher jedem Markranstädter ein Begriff. In den letzten zwei Jahren wurden die Ziele unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet und formuliert. Die Ergebnisse aus den beteiligten Kommunen im gesamten Südraum Leipzig sind dann in ein komplexes Strategiepapier eingeflossen, dass nun von diesen Kommunen abschließend bestätigt werden muss. Aus dieser Grundlage lassen sich nicht nur die künftigen Handlungsaufgaben ableiten, sondern es können auch weiterhin Projekte aus dem ländlichen Raum zur Förderung angemeldet werden. Der Stadtrat folgte diesem Ansinnen und bestätigte die Entwicklungsstrategie bei einer Stimmenenthaltung.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/410

Finanzierung der Winterdienstleistungen 2022/2023

Da der aktuelle Dienstleistungsvertrag für den Winterdienst in der Stadt Markranstädt ausläuft, wurden die Leistungen neu ausgeschrieben. Aus den daraufhin eingegangenen Angeboten ergaben sich gegenüber den bisherigen Preis Mehrkosten in Höhe von rund 110.000 Euro, welche insbesondere den aktuell in fast allen Bereichen feststellbaren Preissteigerungen geschuldet sind. Da aus dem Vorjahr noch finanzielle Mittel dafür bereitstehen, mussten die Stadträte letztendlich noch der Bereitstellung einer Differenz in Höhe von rund 37.000 Euro zustimmen. Das Votum erfolgte einstimmig.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/413

Vergabe der Winterdienstleistungen

Nach dem vorangegangenen Beschluss zur Finanzierung der Leistungen konnten die Abgeordneten nun über deren Vergabe abstimmen, die ebenfalls einstimmig erfolgte. Demnach wird der Winterdienst in der Kernstadt sowie nördlich der B 87 mit den Ortsteilen Frankenheim, Lindennaundorf, Priesteblich, Altranstädt und Großlehna von der PreZero GmbH & Co. KG aus Leipzig übernommen. Den Zuschlag für die Kernstadt und die Ortschaften südlich der B 87 erhielt die ansässige GartenService Leipzig GmbH aus dem Kulkwitzer Ortsteil Seebenisch.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/404

Begleichung des Oberflächenwasserentgeltes für das Jahr 2021

Die Beseitigung des Oberflächenwassers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wird durch einen Vertrag zwischen den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land (ZVWALL) geregelt. Darin wurde im März 2021 rückwirkend eine Erhöhung des Preises um 0,31 Euro pro Quadratmeter vereinbart, die im Doppelhaushalt der Stadt Markranstädt demzufolge nicht berücksichtigt war. Um die Forderung auszugleichen, mussten nun 126.249 Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Der Stadtrat verabschiedete den Beschluss einstimmig.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/407

Finanzierung der Umstellung von Straßenbeleuchtungsanlagen

Seit 2015 dürfen Quecksilberdampf- und Natriumniederdrucklampen nicht mehr in Umlauf gebracht und müssen daher sukzessive ausgetauscht werden. Aktuell betrifft das Standorte in Am Hoßgraben und der Lützner Straße in Markranstädt sowie mehrere Standorte in Göhrenz, die auf LED-Beleuchtung umgestellt werden. Die Umrüstung, zu der in einigen Fällen der Austausch der gesamten Leuchte und manchmal sogar des Mastes erforderlich ist, kostet insgesamt 110.000 Euro, die der Stadtrat mit seinem einstimmig gefassten Beschluss bereitstellte.

 

Beschlussvorlage 2022/BV/412

Neuverkabelung der Brandmeldeanlage in der Grundschule Großlehna

Mit einem kurios klingenden, aber leider ernsten Fall hatte sich der Stadtrat im letzten Tagesordnungspunkt zu beschäftigen. Vor rund 20 Jahren wurde die Brandmeldeanlage in der Grundschule Großlehna abgenommen und in Betrieb gesetzt. Trotz regelmäßiger Überprüfungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind und vom TÜV vorgenommen wurden, ist bei der Überprüfung im Februar 2022 festgestellt worden, dass die Anlage offenbar nicht regelkonform installiert wurde und möglicherweise nie entsprechend der Anforderungen funktionieren konnte. Es ist unerklärlich, wie dies dem Bauaufsichtsamt als auch den Prüfern des TÜV bei der Abnahme im Jahr 2005 sowie den wiederkehrenden Prüfungen nicht aufgefallen ist. Ungeachtet dessen liegt der berühmte „Schwarze Peter“ jetzt bei der Stadt Markranstädt, denn wenn diese Mängel nicht abgestellt werden, droht die Schließung der Schule. Deshalb mussten die Stadträte über die Freigabe von 70.000 Euro für die Neuverkabelung der Brandmeldeanlage befinden und stimmten dem Beschluss einstimmig zu.