News

Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion durch das Corona-Virus

Über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Infektion durch das Corona-Virus informiert die Polizeibehörde:

In den vergangenen Tagen wurden bereits Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Schutzverordnung durchgeführt. Diese Kontrollen erfolgen auch weiterhin. Darüber hinaus bittet die Polizeibehörde um Beachtung folgender Punkte:

  • Einhaltung der 2G Regelung für den Handel § 8 SächsCoronaNotVO
  • Einhaltung der 3G Regelung für Dienstleistungen § 9 SächsCoronaNotVO
  • Öffnungszeiten für Gastronomie 06:00 bis 20:00 Uhr
  • die Abgabe und der Konsum von Alkohol auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Flächen ist untersagt.

Die Öffnung folgender Angebote für den Publikumsverkehr ist untersagt:

  • Reisebüros
  • Versicherungsagenturen/ Vermögensberatungsbüros
  • Unternehmensberatungsbüros
  • Finanzdienstleistungsbüros mit Ausnahme Banken und Sparkassen

Die Händler und Dienstleiter sind jedoch weiterhin unter den bekannten Kontaktdaten für Sie da.