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Teilnahme an Stadtratssitzung ohne negativen Corona-Test

Die Teilnahme an der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 15. April 2021, ist ohne einen negativen Corona-Test möglich. Diese Änderung gegenüber der Veröffentlichung im Stadtjournal vom 10. April 2021 ergibt sich aus der geänderten Coronaschutzverordnung §5a Abs. 4 Satz 6 SächsCoronaSchVO vom 01. April 2021. Demnach ist jetzt der Zutritt zu Schulen auch möglichen, wenn es sich um notwendige Gremiensitzungen handelt. Zum Zeitpunkt der Anpassung der Coronaschutzverordnung befand sich das Stadtjournal bereits im Druck. Deshalb konnte die Änderung nicht berücksichtigt werden. „Ich begrüße diese Änderung.“, erklärt Bürgermeister Nadine Stitterich, „Stadtratssitzungen sind öffentlich durchzuführen. Jede Einschränkung ist schädlich für unsere repräsentative Demokratie.“. Die sonstigen Hygieneregeln aufgrund der Corona-Pandemie behalten ihre Gültigkeit.