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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Neue Hofstelle Thronitz“ Markranstädt – Einleitung des Bauleitplanverfahrens

Der Stadtrat der Stadt Markranstädt hat in seiner Sitzung am 06.12.2018 die Einleitung eines Satzungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neue Hofstelle Thronitz“ Markranstädt beschlossen.
 

Der Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit ortsüblich und öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst landwirtschaftliche Flächen südöstlich der Biogas-Anlage Thronitz sowie die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße B 87 über den öffentlichen Feldweg „Zum Floßgraben“. Mit dem eingeleiteten Bauleitplanverfahren soll das Planungsrecht für die Zulässigkeit einer ergänzenden gewerblichen Nutzung zur landwirtschaftlichen Hauptnutzung einer neuen Hofstelle der Agrargesellschaft Quesitz mbH auf gleicher Fläche geschaffen werden.

 

Der Verfahrensschritt zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen wird rechtzeitig im Amtsblatt der Stadt Markranstädt bekannt gegeben.