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Winterdienst in Markranstädt und Ortsteilen

Wir möchten an dieser Stelle wieder die Gelegenheit ergreifen und Ihnen einige Informationen zum Winterdienst der Stadt Markranstädt und ihren Ortsteilen geben.

Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen ist durch die Markranstädter „Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen im Winter“ geregelt. Die Satzung könne Sie hier einsehen: https://markranstaedt.de/de/ortsrecht.html

Jeder Bürger ist somit verpflichtet, vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen der Stadt Markranstädt einschließlich der Ortsteile ist klassifiziert. Im Vordergrund stehen dabei die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, welche durch die Straßenmeistereien betreut werden.

Die Stadt Markranstädt führt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit den Winterdienst auf den Ortsstraßen durch. Das heißt, die Stadt ist nicht für das Räumen und Streuen auf allen Straßen verantwortlich.

Listen über die Einsatzorte auf denen Winterdienst durchgeführt wird, können im Rathaus/Bürgerservice sowie im Fachbereich III Bau und Stadtentwicklung einsehen werden.