Markranstädt
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Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?

Jugendfeuerwehren holen Ihren Weihnachtsbaum ab

Auch in diesem Jahr werden in vielen Ortschaften Weihnachtsbäume eingesammelt. Hier finden Sie die Ablagemöglichkeiten:
 
Döhlen
Die Jugendfeuerwehr Döhlen sammelt die ausgedienten Weihnachtsbäume am 23.01. direkt vor Ihrer Haustür in Döhlen, Quesitz und Thronitz ein. Bitte stellen Sie die abgeschmückten Bäume gut sichtbar vor dem Haus bereit. Das Brauchtumsfeuer findet am 24.01. ab 18 Uhr bei der Ortsfeuerwehr Döhlen/Quesitz statt.
 
Großlehna
In Großlehna können alte Weihnachtsbäume auf dem Sportplatz entsorgt werden. Dafür steht bis zum 26.01. ein Container auf dem Gelände der TSG Blau Weiß Großlehna 1990 e.V. bereit. Das Traditionsfeuer findet dann am 31.01. ab 18 Uhr auf dem Sportplatz Großlehna statt.
 
Markranstädt
Die Jugendfeuerwehr Markranstädt holt abgeschmückte Weihnachtsbäume am Samstag, dem 10.01. und 17.01. ab. Bitte melden Sie sich hierfür spätestens bis zum 15.01. mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und den gewünschten Abholtermin unter der E-Mail-Adresse jugendfeuerwehr.markranstaedt@gmail.com oder der Rufnummer 0163/4479826. Alternativ können Sie einen Zettel mit Ihren Angaben in den Briefkasten der Ortsfeuerwehr Markranstädt einwerfen. Zum Neujahrsfeuer lädt die Ortsfeuerwehr Markranstädt dann am 17.01. ab 15.30 Uhr ein.
 
Räpitz
Die Jugendfeuerwehr Schkölen/Räpitz holt abgeschmückte Weihnachtsbäume am Samstag, dem 24.01. von 15 bis 18 Uhr ab. Bitte melden Sie sich hierfür mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift unter der E-Mail-Adresse feuerwehr.raepitz@gmail.com oder der Rufnummer 0173/9545133. Alternativ können Sie einen Zettel mit Ihren Angaben in den Briefkasten am Feuerwehrhaus, Sandweg 3 einwerfen oder Ihren Weihnachtsbaum zum Neujahrsfeuer am 24.01., ab 18 Uhr mitbringen.
 
Werkstoffhof
Wertstoffhöfe nehmen die abgeschmückten Bäume bis Ende Februar kostenlos entgegen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.kell-gmbh.de/wertstoffhof-finder/
 
Hinweis zum Verbrennen
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Weihnachtsbäume. Bitte entsorgen Sie Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum auf dem Werkstoffhof oder nutzen Sie die oben aufgeführten Entsorgungsmöglichkeiten.
Winterdienst in Markranstädt – Das sollten Sie wissen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

zwischenzeitlich befinden wir uns inmitten der Wintersaison und möchten an dieser Stelle wieder die Gelegenheit nutzen, um Ihnen einige Informationen zum Winterdienst der Stadt Markranstädt und ihren Ortsteilen geben.

Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen ist durch die Markranstädter „Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ geregelt. Danach ist grundsätzlich jeder Straßenanlieger (Eigentümer, Besitzer und Pächter von Grundstücken und Wohnungen) verpflichtet, vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist (in der Regel 1 m).

Die Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 9.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee, Reif oder Eisglätte mit Sand oder Splitt abzustumpfen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind grundsätzlich bis 20.00 Uhr sooft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist.

Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen der Stadt Markranstädt einschließlich der Ortsteile ist klassifiziert. Im Vordergrund stehen dabei die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, welche durch die Straßenmeistereien betreut werden. Die Stadt Markranstädt selbst führt entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit den Winterdienst auf den Ortsstraßen durch. Das bedeutet, dass die Stadt nicht für das Räumen und Streuen auf allen Straßen verantwortlich ist. Ggf. sind hier die Straßenanlieger selbst in der Pflicht. Listen über die Einsatzorte, auf denen Winterdienst durchgeführt wird, können im Bürgerrathaus eingesehen werden.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass der Schnee von den Fußwegen nicht auf die Fahrbahn zu schieben ist. Die Annahme, dass er dort schneller wegtaut, ist falsch, da die vorhandene Tausalzmenge dazu nicht ausreicht. Vielmehr wird der Schnee beim nächsten Räumen wieder auf den Fußweg befördert oder er wird festgefahren und es entstehen gefährliche Eisflächen.

Trotz aller Maßnahmen kann es bei starkem Schneefall zu Beeinträchtigungen kommen. Verkehrsteilnehmer werden deshalb gebeten, sich auf winterliche Bedingungen einstellen.

Bleiben Sie vorsichtig und kommen Sie gut durch den Winter!